Wirtschaftsstrafrecht

Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen alle Straftatbestände, die eine Verbindung zum Wirtschaftsgeschehen aufweisen, z.B.:
Untreue (§ 266 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Insolvenzverschleppung (u. a. § 15 a InsO) oder Steuerhinterziehung (§ 370 AO).
Wir verteidigen Sie:
- im Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Bußgeld- und Strafsachenstelle
- im Hauptverfahren vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht